"Glauben erleben – Zuhause und in der Schule"
Die August Hermann Francke-Schule, eine christliche Grund- und Oberschule in Markkleeberg bei Leipzig, hat im August 2024 den Schulbetrieb aufgenommen. Nach langer Umbauzeit konnte in einem ehemaligen Hochschulgebäude der Unterricht starten. Der christliche Glaube prägt dort das gesamte Schulleben. Sichtbar wird dies durch Andachten, Dankgebete vor den Mahlzeiten, Gebetstreffen der Mitarbeiter, Schulgottesdienste, Bibeltage oder auch die Gestaltung der Räume. Durch engagierte Pädagoginnen und Pädagogen wird christlicher Glaube für viele Kinder persönlich und erfahrbar.
Starterpaket für Gründungsprojekte
Die Freikirchen.Bank unterstützt die jüngst rasant wachsende Zahl von neuen Kitas und Schulen mit einem hilfreichen Starterpaket (Konto, Kreditkarte, Erledigung bürokratischer Auflagen wie Transparenzregister, Startkredit). Das neue und bereits boomende Schulzentrum in Markkleeberg, einer Nachbarstadt von Leipzig, wäre ohne das große partnerschaftliche Engagement von VEBS e.V. und der Bildungsbau eG möglich gewesen. Jüngst haben zudem etablierte, umsatzstarke freie Schulen ebenfalls wichtige Unterstützung durch die Freikirchen.Bank erfahren.
Freiraum gegenüber staatlichen Vorgaben und unabhängig von Landeskirchen
„Frei“ bezieht sich auf eine große Freiheit von staatlichen Vorgaben und auch auf die Unabhängigkeit von Landeskirchen (die noch viele „Evangelische Schulen“ betreiben). Sie alle sind staatlich anerkannt und von den Behörden sehr geschätzt. Prägendes Kennzeichen „freier“ evangelischer Bekenntnisschulen ist, dass bei ihnen nur gläubige Mitarbeiter arbeiten. Dadurch erleben Kinder aus gläubigen Familien dort eine bruchlose Fortsetzung des Glaubenslebens zuhause – während christliche Schulen und Kitas für die vielen Kinder aus nicht-gläubigen Familien der Ort sind, an dem sie und ihre Familie erstmals Jesus begegnen. Dankbar sind viele evangelische Schulen dabei nicht nur für die engagierten Gründereltern und die Genehmigungen durch die Behörden, sondern auch für die gute Versorgung mit Lehrern trotz eines allgemeinen Lehrermangels.
Gesetzlich verankertes Grundrecht
Die Gründung christlicher Bekenntnisschulen ist in Deutschland ein Grundrecht der Bürger, das im Grundgesetz verankert ist. Jede Gründung aber bringt zum Teil enorme Herausforderung mit sich – zum Beispiel, wenn es darum geht, geeignete Gebäude zu finden und diese von den Behörden als Schulen genehmigen zu lassen. Eine andere große Hürde besteht weiterhin darin, dass es in den meisten Bundesländern in den ersten drei Jahren keine staatlichen Zuschüsse gibt. Die vielen gelingenden christlichen Schulgründungen, die wir seit Jahren begleiten dürfen, sind deshalb ein großes Wunder, für das wir Gott dankbar sind. Wir können damit ein sichtbares Zeichen seiner Größe und Liebe senden.