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- Sonderbedingungen für die girocard (Debitkarte)
- „Preis- und Leistungsverzeichnis“
- Sonderbedingungen für das OnlineBanking
- Sonderbedingungen für den Überweisungsverkehr
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Die Zustimmung selbst ist nicht kostenpflichtig. Die Zustimmung muss jedoch nach dem Gesetz als kostenpflichtig bezeichnet werden, weil sie sich auf entgeltliche Dienstleistungen bezieht.
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