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Förderpreis: „Suchet der Stadt Bestes!“

Ob Gemeindegründungen, spannende Projekte, Start-Ups oder Aktionen von Jugendlichen – das freikirchliche Engagement in Deutschland ist bunt, vielfältig und bereichert das Zusammenleben in vielen Städten.

Auch in diesem Jahr durften wir in unserem Kundenkreis viele „Mutmacher“ entdecken, neue Begegnungsräume entstanden, in denen Kirche gewachsen und Menschen gedient werden konnte. Um diese Initiativen sichtbar zu machen, schreibt die Freikirchen.Bank erstmals einen Förderpreis aus. Der Name ist Programm: „Suchet der Stadt Bestes!“

„Unser Förderpreis ist Ausdruck unserer Dankbarkeit und ein Instrument, um die Kraft lokaler Gemeinden und Sozialwerke sichtbar zu machen. Wir suchen nach spannenden Projekten, die vor Ort und im Leben von Menschen einen echten Unterschied machen“, erklärt Elke Müller, Vorstandsvorsitzende der Freikirchen.Bank eG.

Zwei biblische Leitgedanken bilden das Fundament der Ausschreibung. Mit Jeremia 29,7 („Suchet der Stadt Bestes …“) steht die gesellschaftliche Verantwortung im Fokus. Ausgezeichnet werden Projekte, die über die Gemeinde hinaus aktiv zum Wohl der Gesellschaft beitragen und durch ihre Relevanz vor Ort zeigen, dass gelebter Glaube einen positiven Unterschied für alle Menschen macht.

Ein zweiter Gedanke findet sich in Galater 6,2: „Einer trage des Anderen Last, so werdet ihr das Gesetz Christi erfüllen.“ Wo Gemeinden Verantwortung übernehmen – sei es in der Jugendarbeit, bei Gemeindegründungen oder in sozialen Brennpunkten – wird das Evangelium konkret erfahrbar. Der Förderpreis würdigt Initiativen, die bereits heute Lasten mittragen und damit Vorbild für andere sind.

„Treue im Tun“ – Förderpreis in drei Kategorien

Die Freikirchen.Bank sucht bewährte Best-Practice-Beispiele aus Gemeinden, Bildungs- und Sozialwerken. Im Mittelpunkt stehen Projekte, die ihre Wirksamkeit bereits unter Beweis gestellt haben und Vorbildcharakter besitzen. Um der Vielfalt gemeindlichen und sozialen Engagements gerecht zu werden, wird der Förderpreis in drei Kategorien vergeben:

Kategorie A

Von Jugendlichen für Jugendliche (Peer-to-Peer)

Fokus: Partizipation. Jugendliche haben das Projekt eigenständig geplant und durchgeführt.

Beispiele: Selbstverwaltete Jugendcafés, regionale Outreach-Aktionen oder vergleichbare Initiativen.

Kategorie B

Gemeindegründung

Fokus: Nachhaltiger Aufbau neuer Gemeinschaften mit gesellschaftlicher Außenwirkung.

Beispiele: Gemeindegründungen, die durch innovative Formate Menschen erreichen, die bisher keinen Bezug zu Kirche hatten.

Kategorie C

Soziales Projekt

Fokus: Praktische Nächstenliebe und die konkrete Bewältigung gesellschaftlicher Herausforderungen.

Beispiele: Lebensmittelausgaben, Integrationshilfen, Nachbarschaftshilfen oder Beratungsangebote.

Die Freikirchen.Bank ist für Sie da, damit Sie für die Menschen da sein können

Preisgeld und Teilnahmebedingungen

Für die Prämierung stellt die Freikirchen.Bank in jeder Kategorie für den ersten Platz ein Preisgeld von 1.000 Euro zur Verfügung. Die Plätze 2-3 erhalten in jeder Kategorie Wertgutscheine für die Teilnahme an Webinaren im Mehrwert-Bereich der Freikirchen.Bank.

Teilnahmeberechtigt sind: lokale Gemeinden aus unserem Kundenkreis, Initiativen oder Projektgruppen, die rechtlich oder organisatorisch an eine Gemeinde aus unserem Kundenkreis angebunden sind, sowie anerkannte Bildungs- und Sozialwerke.

Eingereichte Projekte müssen entweder bereits abgeschlossen sein und dürfen nicht länger als zwölf Monate zurückliegen, oder sie befinden sich seit mindestens zwölf Monaten in der Umsetzung. Erforderlich sind eine Projektbeschreibung mit Nachweis über die Wirkung („Impact“) sowie eine schriftliche Empfehlung. Antragsteller ist jeweils die verantwortliche Leitung des Projekts.

Die Bewerbungsphase läuft ab 01. Oktober 2026 bis 10. Januar 2027.

Hier finden Sie ausführliche Teilnahmebedingungen und eine Checkliste zur Einreichung der Bewerbung.

Bewerbungen können hier eingereicht werden: 

FAQ

Wer kann sich bewerben?

Bewerben können sich lokale Gemeinden aus dem Kundenkreis der Freikirchen.Bank eG sowie Initiativen oder Projektgruppen, die rechtlich oder organisatorisch an eine Gemeinde aus diesem Kundenkreis angebunden sind. Auch anerkannte Bildungs- und Sozialwerke können teilnehmen.

Wer kann nicht teilnehmen?

Einzelpersonen sind von der Teilnahme ausgeschlossen. Ebenso ausgeschlossen sind Projekte, die die Teilnahmebedingungen nicht erfüllen oder unter die Ausschlussgründe fallen.

Ist die Teilnahme kostenlos?

Ja, die Teilnahme am Förderpreis ist kostenlos.

Wie reiche ich meine Bewerbung ein?

Die Bewerbung erfolgt ausschließlich über das Bewerbungsportal des Förderpreises.

Wie viele Bewerbungen sind möglich?

Pro Gemeinde, Projekt oder Initiative ist eine Bewerbung möglich.

Welche Unterlagen werden benötigt?

Erforderlich sind eine Projektbeschreibung, ein Nachweis über die Wirkung des Projekts sowie eine schriftliche Empfehlung einer kirchenleitenden Person. Siehe auch Checkliste

Wer stellt den Antrag?

Antragsteller ist die verantwortliche Leitung des Projekts.

Brauchen wir eine Ansprechperson?

Ja. Jede teilnehmende Gemeinde, Initiative oder Projektgruppe benennt eine Ansprechperson, die während des Wettbewerbs zuständig und bevollmächtigt ist.

Welche Projekte können eingereicht werden?

Teilnahmeberechtigt sind Projekte, die entweder bereits abgeschlossen sind und nicht länger als zwölf Monate zurückliegen oder sich seit mindestens zwölf Monaten in der Umsetzung befinden.

Welche Projekte haben gute Chancen?

Gesucht werden bewährte Best-Practice-Beispiele mit Vorbildcharakter, deren Wirksamkeit bereits sichtbar ist.

In welchen Kategorien wird der Förderpreis vergeben?

Der Förderpreis wird in drei Kategorien vergeben:

Kategorie A: Von Jugendlichen für Jugendliche (Peer-to-Peer)

Kategorie B: Gemeindegründung

Kategorie C: Soziales Projekt

Was zeichnet die Kategorie A aus?

Hier stehen Projekte im Mittelpunkt, die von Jugendlichen eigenständig geplant und durchgeführt wurden.

Wofür steht die Kategorie B?

Diese Kategorie würdigt den nachhaltigen Aufbau neuer Gemeinschaften mit gesellschaftlicher Außenwirkung.

Was ist mit Kategorie C gemeint?

Hier werden soziale Projekte ausgezeichnet, die konkrete Hilfe leisten und gesellschaftliche Herausforderungen praktisch angehen.

Welche Preise gibt es?

Der 1. Platz in jeder Kategorie erhält 1.000 Euro. Der 2. und 3. Platz erhalten jeweils Gutscheine für Webinar-Teilnahmen im Mehrwert-Bereich der Freikirchen.Bank.

Wann wird die Förderung ausgezahlt?

Die Auszahlung erfolgt nach dem Juryvotum im Rahmen der Preisverleihung.

Ist die Förderung garantiert?

Nein. Die Entscheidung über eine Förderung liegt bei der Jury und bleibt bis zur endgültigen Auszahlung vorbehalten.

Wann ist die Bewerbungsphase?

Die Bewerbungsphase läuft vom 01. Oktober 2026 bis zum 10. Januar 2027.

Wann tagt die Jury?

Die Jury-Sitzungen finden ab Mitte Januar 2027 statt.

Wann werden die Gewinner informiert?

Die Benachrichtigungen erfolgen Ende Februar 2027.

Wann findet die Preisverleihung statt?

Die Preisverleihung wird zentral am 11. oder 12. März 2027 in Bad Homburg v. d. Höhe stattfinden.

Welche Projekte werden ausgeschlossen?

Ausgeschlossen sind Projekte, die die Teilnahmebedingungen nicht erfüllen, sowie Projekte mit diskriminierendem, menschenverachtendem oder rassistischem Hintergrund.

Welche weiteren Ausschlussgründe gibt es?

Vom Wettbewerb ausgeschlossen sind außerdem Projekte, bei denen Vorstandsmitglieder freie oder feste Mitarbeitende der Freikirchen.Bank eG sind. Auch Verstöße gegen die Teilnahmebedingungen, Manipulationsversuche oder Störungen des Wettbewerbs können zum Ausschluss führen.

Kann ein Projekt auch nachträglich ausgeschlossen werden?

Ja, ein Ausschluss ist jederzeit möglich, wenn wichtige Gründe vorliegen oder ein Verstoß gegen die Teilnahmebedingungen festgestellt wird.

Was gilt für Bilder und Inhalte?

Es dürfen nur Inhalte hochgeladen werden, an denen die Teilnehmenden die nötigen Rechte besitzen. Bilder, Texte und sonstige Materialien dürfen keine Rechte Dritter verletzen.

Dürfen Personen auf Fotos erkennbar sein?

Ja, aber nur wenn die erforderlichen Einwilligungen vorliegen. Bei Kindern ist die Zustimmung der Erziehungsberechtigten erforderlich.

Was passiert mit den eingereichten Inhalten?

Mit der Bewerbung werden der Freikirchen.Bank eG die Nutzungsrechte an den eingereichten Texten, Bildern und Fotos zur Durchführung des Wettbewerbs übertragen.

Wie werden personenbezogene Daten behandelt?

Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt gemäß der Datenschutzrichtlinie des Wettbewerbs. Teilnehmende können ihre Daten einsehen, berichtigen und eine erteilte Einwilligung widerrufen.

Kann der Wettbewerb verschoben oder beendet werden?

Ja, der Wettbewerb kann ohne Vorankündigung verschoben, abgebrochen oder beendet werden, wenn dies aus technischen oder rechtlichen Gründen erforderlich ist.

Ist der Rechtsweg ausgeschlossen?

Ja, der Rechtsweg ist ausgeschlossen.

Welches Recht gilt?

Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland.