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Austausch mehrerer Kollegen in einer Runde

Neue gesetzliche Vorgaben für Überweisungen –                                                    
Notwendige Namensüberprüfung zur Absicherung Ihrer Zahlungseingänge

Ab dem 05. Oktober 2025 ist die Freikirchen.Bank gesetzlich verpflichtet bei allen SEPA-Überweisungen, Echtzeitüberweisungen, sowie neuen Daueraufträgen und Änderungen von bestehenden Daueraufträgen eine Empfängerüberprüfung (Verification of Payee) durchzuführen.

Sollten Sie noch unter anderen Namen bekannt sein und unter diesen ggfs. Zahlungen erhalten, dann können wir diese Namen zusätzlich als sogenannte „Wortmarken-Namen“ hinterlegen. Den Verifizierung Code den Sie benötigen um die Wortmarken-Namen einzutragen haben Sie per Brief erhalten. Dazu finden Sie weiter unten einen Button. Den erforderlichen Verifizierungs-Code, um Ihre Wortmarken-Namen einzutragen, haben Sie per Brief erhalten.

Wie funktioniert die neue Empfängerüberprüfung?

Wenn Sie die Kundenkennung des Zahlungskontos (IBAN) und den Namen eines Zahlungsempfängers im Überweisungsauftrag angeben, gleicht jede Bank künftig ab, ob diese Angaben mit den bei ihr hinterlegten übereinstimmen.

Sie sehen im OnlineBanking und in der VR Banking App,

  • ob der von Ihnen eingegebene Name des Zahlungsempfängers mit dem Namen des Kontoinhabers vollständig übereinstimmt,
  • ob es ggf. eine leichte Abweichung gibt, inklusive der Anzeige der richtigen Bezeichnung, oder
  • ob die von Ihnen vorgenommenen Angaben komplett abweichen.

 

Wenn die Angaben nicht oder nicht vollständig übereinstimmen

Ergibt die Empfängerüberprüfung, dass die hinterlegten Daten nicht oder nur nahezu mit Ihren Angaben übereinstimmen, informieren wir Sie über die möglichen Folgen, wenn Sie den Überweisungsauftrag dennoch freigeben. Je nach Übereinstimmungsgrad der Informationen sind vier verschiedene Ergebnisvarianten der Empfängerüberprüfung möglich:

  1. Match: Ihre Angaben der Empfängerinformationen sind korrekt.
  2. Close Match: Ihre Angaben stimmen nicht ganz überein. Es gibt leichte Abweichungen. Ihnen wird der korrekte Empfängername vorgeschlagen, den Sie übernehmen können.
  3. No Match: Ihre Angaben stimmen nicht mit den Daten der Empfängerbank überein. Den korrekten Empfängernamen kann Ihnen nur der Zahlungsempfänger selbst mitteilen.
  4. No Response: Der Abgleich konnte aus technischen Gründen nicht durchgeführt werden.

Wichtig zu wissen: Bestehende Daueraufträge sind nicht von der Empfängerüberprüfung betroffen. Wir weisen keine Zahlung auf Grundlage des Ergebnisses der Empfängerüberprüfung ab. Ein Zahler entscheidet vielmehr selbst, ob er die Überweisung trotzdem ausführt, diese gegebenenfalls korrigiert oder neu einreicht. Die Gründe, die bisher zu einer Abweisung in der Zahlungsverarbeitung durch eine Bank geführt haben, gelten dabei weiterhin.

Als Firmenkunde können Sie bei Sammelüberweisungsaufträgen in Euro und bei Sammelaufträgen mit Echtzeitüberweisungen in Euro jeweils bei der Einreichung entscheiden, ob eine Empfängerüberprüfung vorgenommen werden soll (Nutzung = sogenanntes „Opt-in“) oder nicht vorgenommen werden soll (Abwahl = sogenanntes „Opt-out“). Bei einzelnen Überweisungen können Sie aufgrund der gesetzlichen Vorgaben nicht auf die Empfängerüberprüfung verzichten.

 

Wir empfehlen Ihnen die Empfängerüberprüfung wie folgt zu unterstützen:

  • Weisen Sie Ihre Mitglieder und Spender frühzeitig auf die anstehende Empfängerüberprüfung hin.
  • Vermeiden Sie Irritationen bei der Freigabeentscheidung und teilen Sie Ihren Zahlern und Spendern die korrekten Empfängerdaten mit.
  • Ergänzen Sie Ihre Angaben zur Bankverbindung auf allen Kanälen, Rechnungs- und Spendenformularen um Ihre korrekte Firmenbezeichnung als Empfängername.
  • Überprüfen Sie, ob es sich dabei um die im Handelsregister oder in einem vergleichbaren öffentlichen Register eingetragene Firmenbezeichnung handelt. Häufig werden umgangssprachliche Kurzformen verwendet, die nicht dem Empfängernamen entsprechen.
  • Überprüfen Sie erneut, ob die angegebene IBAN korrekt und vollständig ist.

Nur wenn beide Angaben korrekt übereinstimmen, kann die Überweisung bzw. der Dauerauftrag ausgeführt werden. Falsch geschriebene Namen oder vertauschte Daten können zur Nichtausführung des Auftrages führen.

 

Eine gute Gelegenheit für Ihren Einstieg ins OnlineBanking

Für Ihre Freikirche oder Organisation kann der notwendige Datenabgleich ein guter Anlass sein, den Zahlungsverkehr auf Ihren Geschäfts- oder Vereinskonten künftig schnell und bequem online zu regeln. Dafür bietet Ihnen die Freikirchen.Bank ein funktionsstarkes und einfaches digitales Banking als zentrale Anlaufstelle für alle Bankgeschäfte.

Mit einem Umstieg leisten Sie nicht zuletzt einen wichtigen Beitrag zu mehr Nachhaltigkeit, weil u.a. Kontoauszüge damit elektronisch verfügbar sind und nicht mehr ausgedruckt und verschickt werden brauchen. Der breite Funktionsumfang unseres Internet-Bankings - mit Hilfe der VR-Banking App oder einer passgenauen Software - ist genau auf Ihre geschäftlichen Anforderungen zugeschnitten. Sie behalten sämtliche Kontenbewegungen im Blick – egal bei welcher Bank. Gerne informieren wir Sie im Detail über die Vorteile.